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  Allgemeine Geschäftsbedingungen | 
  
 
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I.      Allgemeines
  1.
    Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im
folgenden AGB genannt) gelten für alle von DBD durchgeführten
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. 
                         2.    
                         Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw.
                         des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme
                         des Bildmaterials zur Veröffentlichung. 3.    
                         Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen
                         drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden
                         wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden
                         erlangen  keine Gültigkeit, es sei denn, daß der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
                         4.      Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung
                        auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge,
                        Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
  II. Überlassenes Bildmaterial
  1.    
                         Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial,
                         gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen.
                         Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
                         2.      Der Kunde erkennt an, daß es sich bei dem vom Fotografen gelieferten
                        Bildmaterial um Lichtbildwerke i.S.v. ¤ 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt. 
                        3.    
                         Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind
                         eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind. 4.    
                         Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall,
                         daß Schadensersatz hierfür geleistet wird. 5.    
                         Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf
                         es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und
                         technischen Verarbeitung weitergeben. 6.    
                         Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität
                         oder Zustand des ,Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach
                         Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß,
                         vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
                        
  III. Nutzungsrechte
  1.      Der Kunde erwirbt grundsätzlich
                        nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. 2.    
                         Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exclusivrechte oder
                         Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von
                         mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar. 3.
                           
                         Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige
                         Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der
                         Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde
                         angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt.
                         Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.),
                         für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse
                         zur Verfügung gestellt worden ist.
                         4.    
                         Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,
                         Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der
                         vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
                                 -       eine Zweitverwertung
                        oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden
                        Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, 
                                -       jegliche Bearbeitung,
                        Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,       
                         -       die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung
                         des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische,
                         magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten,
                         Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der
                         technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
                                 -       jegliche Vervielfältigung
                        oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
                               
                         -       jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im
                         Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven
                         (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
                               
                         -       die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials
                         im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen
                         Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
                         5.    
                         Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch
                         elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich
                         geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des
                         Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet.
                         Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert
                         oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
                         6.      Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten
                        Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere
                        Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. 7.    
                         Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur
                         gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen
                         vorgegebenen Urhebervermerks.
  IV. Honorare
  1.    
                         Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden,
                         bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der
                         Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht
                         sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
                         2.    
                         Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu
                         dem vereinbarten Zweck gemäß § Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das
                         Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist
                         dieses schriftlich zu vereinbaren.
                         3.    
                         Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material-und Laborkosten,
                         Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche
                         Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
                         4.    
                         Das Honorar gemäß § IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn
                         das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
                         5.    
                         Das Honorar ist spätestens binnen 3 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen,
                         soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist.
                         Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist
                         das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung
                         des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig
                         festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
                        
  V. Rückgabe des Bildmaterials
  1.    
                         Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der
                         Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch
                         3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden;
                         beizufügen sind zwei Belegexemplare.
                         2.    
                         überläßt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen
                         Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung
                         oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial
                         spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf
                         dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist.
                         3.    
                         Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen
                         Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des
                         Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
                        
  VI. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
  1.    
                         Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten)
                         Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für
                         jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars
                         zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
                         2.      Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch plaziertem
                        oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Auf schlag in Höhe von 100%
                        des Nutzungshonorars zu zahlen. 3.    
                         Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist
                         für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.V.1.oder 2. gesetzten Fristen eine
                         Vertragsstrafe zu zahlen in Hšhe von 
                                -       DM 0,50 pro Tag und Bild
                        für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate 
                                -       DM 2,-- pro Tag und Bild für
                        Dias, Negative oder andere Unikate. 4.    
                         Für beschädigtes, zerstörtes oder abhandengekommenes Bildmaterial ist
                         Schadensersatz zu leisten, ohne daß der Fotograf die Höhe des Schadens
                         nachzuweisen hat in Höhe von 
                                -       DM      80,-- pro s/w-
                        oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat 
                                -       DM      250,-- pro Mittel-
                        oder Großformat-Dia-Duplikat 
                                -       DM      1.500,--
                        pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat 
                                -       DM      3.000,--
                        pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.       
                         Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und
                         dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Grundsätzlich bleibt
                         beiden Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten, daß ein höherer bzw.
                         geringerer Schaden eingetreten ist.
                         5.     Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne
                        Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher 
                             
                        Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in
                        Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen. 
                        6.     Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei
                        Nutzungsrechte begründet.
  VII.
  
                        1.      Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart,
                        und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. 
                        2.      Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer
                        Wirksamkeit der Schriftform. 3.    
                         Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser
                         AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten
                         sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu
                         ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
                         4.      Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden.                | 
  
 
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